Die KI-Verordnung trennt Anbieter undBetreiber. Der Anbieter baut das Modell, der Betreiber setzt es ein. Wer entscheidet, welche Werkzeuge ein Agent bedienen darf und ab wann er ohne Rückfrage handelt, ist Betreiber — und Artikel 26 richtet sich an genau diese Rolle. Eine Falschauskunft des eigenen Agenten geht nicht an den Modellanbieter zurück.
Dazu zwei Pflichten, die im Alltag zählen: Artikel 14 verlangt wirksame menschliche Aufsicht, also die Möglichkeit einzugreifen, bevor etwas passiert. Artikel 12 verlangt die Aufzeichnung, Artikel 26 Absatz 6 ihre Aufbewahrung fürmindestens sechs Monate. Ein Protokoll, das laufend überschrieben wird, erfüllt das nicht.